Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC (Short Range Certificate) gilt prinziell für
- die Klein- und Sportschifffahrt und ist international gültig
- die Durchführung von Sprechfunk auf Ultrakurzwellenfrequenzen (UKW) im Seefunkdienst
- die Teilnahme am GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) im UKW-Bereich sowie im DSC-Verfahren
Außerdem sind mindestens vier praktische Einheiten an unseren Ausbildungsgeräten zu absolvieren. Hier erlernen Sie alle Kenntnisse rund um die Konfiguration der Geräte, der praktische Umgang mit dem digitalen Selektivruf sowie das aktive Durchführen des Sprechfunks in deutscher und englischer Sprache.
Ist ein Sportboot mit einer entsprechenden UKW-Funkanlage ausgerüstet, ist der Schiffsführer verpflichtet das UKW-Funkbetriebszeugnis zu besitzen und mitzuführen!
Voraussetzungen für den Erwerb:
- Mindestalter: 15 Jahre
- Für UBI: Beglaubigte Kopie des SRC
- Passbild 35x45mm
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erlaubt die Teilnahme am Sprechfunk auf den Binnenwasserstraßen Zone 1-4 und ist ebenfalls international gültig (z.B. Ijsselmeer). Dabei ist zu beachten, dass eine Schiffsfunkstelle mit ATIS-Modul zu betreiben ist – dies dient zur eindeutigen Identifikation.
Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf folgenden Themengebieten:
- Binnenschifffahrtsfunk
- Funkeinrichtung und Schiffsfunkstellen
- Verkehrskreise
- Sprechfunk
- Betriebsverfahren und Rangfolgen
Außerdem sind mindestens vier praktische Einheiten an unseren Ausbildungsgeräten zu absolvieren. Hier erlernen Sie alle Kenntnisse rund um die Konfiguration der Geräte, der praktische Umgang mit dem digitalen Selektivruf sowie das aktive Durchführen des Sprechfunks in deutscher und englischer Sprache.
Das LRC (Long Range Certificate) beinhaltet die internationale, amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Sattelit im nautischen Seeverkehr.
Voraussetzungen für den Erwerb:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Kenntnisse der englischen Sprache
- Beglaubigte Kopie des SRC
- Passbild 35x45mm
Theorieprüfung:
Der Fragenkatalog zum SRC enthält 180 Fragen. Aus 12 möglichen Fragebögen müssen hier 24 Fragen (davon 19 richtig) im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Die Theorieprüfung beinhaltet folgende Kernthemen:
- Mobiler Seefunkdienst
- Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
- Öffentlicher und nicht-öffentlicher Nachrichtenaustausch
- Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Außerdem erfolgt die Aufnahme einer von 27 verschiedenen Not-, Dringleichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender, schriftlicher Übersetzung (ohne Hilfsmittel) ins Deutsche.
Für UBI gibt es eine Ergänzungsprüfung aus 12 möglichen Fragebögen mit je 10 Fragen, von den 8 korrekt beantwortet werden müssen.
Gleiches gilt für das LRC – hier muss ein Fragebogen mit 14 Aufgaben von 76 möglichen beantwortet werden.
Praxisprüfung:
Die Praxisprüfung besteht für SRC aus vier Pflichtaufgaben sowie höchstens drei „sonstigen Fertigkeiten“, für die je zwei Versuche zur Verfügung stehen.
Pflichtaufgaben sind entweder
- Controller editieren und Senden eines Notalarms
- Eröffnen des Notverkehrs
- Beenden des Notverkehrs
- Controller editieren, Senden eines Dringlichkeitsrufes und Abgabe der Dringlichkeitsmeldung
oder
- Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
- Controller editieren, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not
- Aufheben des Fehlalarms
- Speicherabfrage, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen
Die dreizehn sonstigen Fertigkeiten beinhalten:
- Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
- Speicherabfrage und Empfangsbestþtigung
- Abwicklung des Notverkehrs
- Funkstille gebieten
- Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
- Aufheben einer Dringlichkeitsmeldung
- Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes mit Abgabe der Sicherheitsmeldung
- Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
- Kanalwechsel
- Abwicklung von Routinefunkverkehr mit einer Seefunkstelle
- Controller editieren und Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
- Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
- Einstellen des Controllers
Die praktische Prüfung beim UBI beinhaltet Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle. Im Einzelnen sind das:
- Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, ein Routinegespräch, eine Testsendung in deutscher Sprache
- Praktische Kenntnisse in Bezug auf UKW-Funkanlagen, derer Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung oder Rauschsperre
- Anruf einer oder aller Funkstellen, Beantwortung von Anrufen
Beim LRC sind ergänzend zu den Inhalten vom SRC insbesondere Fertigkeiten rund um den mobilen Seefunk mit Inmarsat C gefragt. Allgemein steht hier die Kommunikation über Satteliten im Vordergrund.
Die Praxisprüfung wird mit den gleichen Geräten durchgeführt mit denen Ihr bei uns die Übungen durchgeführt habt!
Termine
SRC & UBI Klassik:
Beginnend am 15.02.2022, wöchentlich eine Unterrichtseinheit über ca. 10 Wochen Gesamtdauer.